Benötige ich ein Visum, um in Liechtenstein studieren zu können?

Als EU-Bürger benötigt man kein Visum, aber eine Kurzaufenthaltsgenehmigung. Diese kann beim Ausländeramt beantragt werden. Die Beantragung sollte mindestens fünf Wochen vor der Einreise stattfinden. Mit dieser Erlaubnis darf man in Liechtenstein während der Vorlesungszeit nicht arbeiten, sondern nur in den Semesterferien einer studentischen Nebentätigkeit mit einer Dauer von bis zu drei Monaten nachgehen.