Für die Studienzeit muss man zwingend eine Kurzaufenthaltsbewilligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr beantragen. Zuständig ist das Ausländer- und Passamt des Fürstentum Liechtenstein. EU-Bürger sollten diesen Antrag spätestens 14 Tage vor Studienbeginn stellen. Die Antragstellung kann online erfolgen! Hier findet ihr alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und das Online-Portal zur Kurzaufenthaltsbewilligung.
Studierende aus EWR-Staaten (europäischer Wirtschaftsraum) dürfen eine Nebentätigkeit bis zu 35% auszuüben (65% Studium). In der vorlesungsfreien Zeit ist eine volle Beschäftigung gestattet. Enthält das Studium Praxisanteile in Betrieben etc., können die 35% aufgestockt werden.
Vorraussetzungen:
Auf der Webseite der Landesverwaltung Liechtenstein kannst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen und dich über die Einreise und den Aufenthalt in Liechtenstein informieren.